Rauchfrei leben – besser leben!

Rauchen ist der größte vermeidbare, mit dem Lebensstil assoziierte, Risikofaktor für die Gesundheit. Auch wer „nur“ in Stresssituationen oder an den Wochenenden regelmäßig zur Zigarette greift, ist Raucher. Das Wissen um die Gefahren des Tabakkonsums motiviert immer mehr Menschen, mit dem Rauchen aufzuhören.

Entwicklung des Tabakkonsums

Im Jahr 2021 rauchten 22  Prozent der Männer und 15,4 Prozent der Frauen in Bayern. Damit wies Bayern mit einem Schnitt von insgesamt 18,7 Prozent im Ländervergleich eine sehr niedrige Quote auf. 1999 betrug die Raucherquote unter Männern noch 33,2 Prozent und unter Frauen 22,7 Prozent.

Unter Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren ist der Anteil der Raucher – aktuelle Schwankungen ausgenommen – in den letzten Jahren deutlich geringer geworden. Im Jahr 2023 haben 7,4 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in den vergangenen 30 Tagen mindestens eine Tabakzigarette geraucht. Bei den jungen Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren waren es 25,4 Prozent. Die Zahlen zeigen einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu früher. Im Jahr 2008 rauchten in diesen Altersgruppen noch 20,7 Prozent der Jugendlichen und 44,3 Prozent der jungen Erwachsenen.

Es liegt also im Trend, mit dem Rauchen aufzuhören. Am besten jetzt sofort.

Wachsender Beliebtheit erfreuen sich hier jedoch E-Zigarette und Heat-not-burn-Produkte.

Gesundheitsrisiko Rauchen

Rauchen ist das bedeutendste einzelne vermeidbare Gesundheitsrisiko und die führende Ursache für vorzeitige Sterblichkeit in Deutschland. Tabakrauchen begünstigt die Entstehung schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen (wie insbesondere Krebs-, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen).

Zigarettenrauch ist eine der gefährlichsten Mischungen aus Stoffen, die das Gehirn und die Gefühle beeinflussen. Wer regelmäßig raucht, atmet viele Stoffe ein, die Krebs erregen, die Fruchtbarkeit schädigen und die Adern verstopfen. Das Gefährliche ist: Raucherinnen und Raucher merken im Alltag meistens erst einmal nichts davon. Sie fühlen sich körperlich, seelisch und im Umgang mit anderen Menschen gesund und fit. Außerdem macht das Nikotin im Rauch sehr schnell süchtig.

Pusteblumen

Tabakprävention

Ziel des Gesundheitsministeriums ist es aufgrund der oben genannten Gefahren für die Gesundheit, Rauchfreiheit zu fördern, Passivrauchbelastungen zu vermeiden und Konsumierende zum Rauchstopp zu motivieren. Vor diesem Hintergrund wurde in Bayern in den zurückliegenden Jahren die Rauchprävention mit effektiven Projekten, wie zum Beispiel dem Schülerwettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ und dem Mitmachparcours mit dem Titel „KlarSichtParcours“ gestärkt, um bereits den Einstieg junger Menschen in den Tabakkonsum nachhaltig durch frühzeitige Aufklärung zu verhindern.

Noch heute über Rauchentwöhnung informieren

Viele Raucherinnen und Raucher wünschen sich, mit dem Rauchen aufzuhören. Ein Versuch auf eigene Faust ist oft schwierig, aber es gibt Hilfe- und Unterstützungsangebote:

Erster Ansprechpartner ist die Krankenkasse. Diese informiertüber Angebote der Rauchentwöhnung und beteiligt sich gegebenenfalls auch an den Kosten.

Kurse zur Rauchentwöhnung werden zudem im Online-Format beispielsweise von der Tabakambulanz im Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München angeboten.

Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet eine Telefonberatung zur Rauchentwöhnung an:

Rauchfrei leben

Nichtraucherschutz in Bayern: Zeichen setzen – für eine rauchfreie Umwelt

Auch Passivrauchen ist mit vergleichbaren gesundheitlichen Risiken verbunden wie aktives Rauchen. Bayern hat in den vergangenen Jahren den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens umfassend gestärkt. So ist in Bayern in öffentlichen Gebäuden, in Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, in Bildungseinrichtungen für Erwachsene, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Heimen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten sowie Verkehrsflughäfen das Rauchen nach dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) grundsätzlich verboten. Wasserpfeifen, in denen Tabak geraucht wird, unterliegen dieser rechtlichen Regelung.