Wenn Menschen älter werden,
benötigen sie vielleicht mehr Unterstützung im Alltag.
Einige ältere Menschen sind pflege-bedürftig.
Sie bekommen zu Hause von ihren Angehörigen Pflege.
Manchmal schaffen das die Angehörigen
nicht mehr allein.
Darum gibt es stationäre Pflege.
Stationäre Pflege bedeutet:
Pflege-bedürftige Menschen können in
speziellen Einrichtungen wohnen.
Zum Beispiel in einem Pflege-Heim.
Dort bekommen sie die richtige Unterstützung.
Es gibt viele verschiedene Angebote
der stationären Pflege.
Denn jeder Mensch ist verschieden.
Und jeder soll die Unterstützung bekommen,
die er braucht.
Auf dieser Internet-Seite können Sie sich
über die verschiedenen Angebote informieren.
Hier können Sie lesen,
an wen Sie sich wenden können.
Und welches Angebot für Sie gut ist.
Informieren Sie sich bitte recht-zeitig
über die verschiedenen Angebote.
Dann haben Sie genug Zeit,
um das beste Angebot zu finden.
Diese Arten der stationären Pflege gibt es:
-
Die Dauer-Pflege:
Die Person wohnt jeden Tag und jede Nacht
in einer stationären Einrichtung.
-
Die Kurz-Zeit-Pflege:
Die Person wird für eine kurze Zeit
in einer stationären Einrichtung aufgenommen.
Wenn die Angehörigen die Pflege
für eine bestimmte Zeit nicht machen können.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit.
Die Dauer von der Kurzzeit-Pflege
wird vorher besprochen.
-
Die Tages-Pflege:
Die Person kann jeden Tag in eine Einrichtung gehen.
Dort bekommt sie Betreuung und Verpflegung.
Zum Beispiel wenn die Angehörigen zur Arbeit gehen.
Abends geht die Person wieder nach Hause.
-
Die Nacht-Pflege:
Pflege-bedürftige Menschen können nachts
in eine stationäre Einrichtung gehen.
Dort können sie ruhig schlafen,
denn sie bekommen die nötige Pflege.
Und müssen sich keine Sorgen machen.
Auch die Angehörigen können zu Hause ruhig schlafen.
Am Tag geht die Person wieder nach Hause.
Welche Einrichtungen für ältere Menschen gibt es?
Alten-Heime und Alten-Wohnheime
Dort können Sie in einer eigenen Wohnung
oder in einem eigenen Zimmer wohnen.
Sie bekommen Betreuung und Verpflegung,
wenn Sie es möchten.
Alten-Pflegeheime
Hier können ältere Menschen wohnen.
Sie werden verpflegt und betreut.
Und sie bekommen die nötige stationäre Pflege.
Mehrere Einrichtungen in einem Haus
Manche Einrichtungen bieten alle Arten
der stationären Pflege auf einmal an.
Dann muss man nicht
in eine andere Einrichtung wechseln,
wenn man eine andere Art von Pflege braucht.
Was muss ich beachten,
wenn ich eine Einrichtung auswähle?
Das Wichtigste ist, welche Art von Unterstützung
und Pflege ein Mensch braucht.
Deshalb muss man als erstes
die Art der Einrichtung auswählen.
Wenn die Person etwas Unterstützung im Alltag braucht,
ist ein Alten-Wohnheim gut.
Wenn die Person viel Pflege braucht,
ist ein Alten-Pflegeheim gut.
Diese Dinge sind auch wichtig:
- Wo befindet sich die Einrichtung?
- Können die Angehörigen die Einrichtung gut erreichen?
- Wie hoch sind die Kosten?
- Ist die Wohnung oder das Zimmer gut für den pflege-bedürftigen Menschen eingerichtet?
- Gibt es genug Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Betreuung?
- Sind Regeln der Einrichtung in Ordnung?
- Ist der Heim-Vertrag in Ordnung?
- Welches Essen und welche Getränke gibt es in der Einrichtung?
Die Kurz-Zeit-Pflege
Die Kurz-Zeit-Pflege ist eine stationäre Pflege.
Sie ist für Menschen,
die eigentlich zu Hause wohnen.
Zu Hause werden die Menschen
von Angehörigen gepflegt.
Aber manchmal können die Angehörigen die Pflege
für eine bestimmte Zeit nicht selbst machen.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit.
Dann kann die pflege-bedürftige Person
in eine Kurz-Zeit-Pflege gehen.
Das bedeutet:
Die Person geht in eine stationäre Einrichtung.
Dort wird sie versorgt und gepflegt.
Nach der Kurz-Zeit-Pflege verlässt die Person
die stationäre Einrichtung wieder.
Die Pflege-Kasse bezahlt die Kosten
für die Kurz-Zeit-Pflege.
Das muss man beantragen.
In einem Jahr kann man das Geld
für 8 Wochen Kurz-Zeit-Pflege bekommen.
Die 8 Wochen muss man nicht auf einmal nehmen.
Man kann sie über das ganze Jahr aufteilen.
Zur Kurz-Zeit-Pflege gehört auch
die Verhinderungs-Pflege.
Wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit oder Urlaub.
Dann kommt eine Vertretung zu der
pflege-bedürftigen Person nach Hause.
Die pflege-bedürftige Person muss nicht
in eine stationäre Einrichtung gehen.
In einem Jahr kann man das Geld
für 6 Wochen Verhinderungs-Pflege bekommen.
Die 6 Wochen kann man
über das ganze Jahr aufteilen.
An wen kann ich mich wenden?
Hier stehen Informationen über Ihre Ansprech-Partner.
Wenn Sie noch mehr darüber wissen möchten,
klicken Sie bitte auf einen Link.
Die FQA:
Das ist die Heim-Aufsicht.
FQA ist das kurze Wort für:
Fach-Stelle für Pflege- und Behinderten-Einrichtungen,
Qualitäts-Entwicklung und
Aufsicht.
Die FQA ist eine Behörde.
Sie überwacht alle Pflege-Heime
und Wohn-Heime.
Die FQA kontrolliert, dass die Wohn-Heime
und die Pflege-Heime die Gesetze einhalten.
Damit es den Bewohnerinnen
und Bewohnern gut geht.
Die FQA ist für die Menschen da:
- Man kann der FQA Beschwerden mitteilen.
- Die FQA informiert die Bewohnerinnen
und Bewohner über die Rechte.
- Man kann sich bei der FQA beraten lassen.
Die Adressen von der FQA finden Sie hier:
Noch mehr Ansprech-Partner
Wenn Sie Fragen über den Aufenthalt
in einer stationären Einrichtung haben.
Oder über die Kosten.
Wenden Sie sich bitte an die Träger.
Das sind Einrichtungen,
die den stationären Einrichtungen Geld bezahlen.
Die Träger sind zum Beispiel:
- Private Träger:
Bundes-Verband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Verband Deutscher Alten- und Behinderten-Hilfe e.V.
- Die Arbeiter-Wohlfahrt
- Das Bayerische Rote Kreuz
- Die Caritas
- Der Paritätische Wohlfahrts-Verband
- Das Diakonische Werk
- Die Israelitischen Kultus-Gemeinden
- Die örtlichen Einrichtungen von kirchlichen Trägern
- Die örtlichen Einrichtungen von kommunalen Trägern
wie zum Beispiel: Gemeinden und Land-Kreise.
Das Sozial-Amt kann Ihnen auch Fragen
zu den Kosten beantworten.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
Der Text ist erstellt und geprüft vom
Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt.
Große Ackerhofsgasse 15
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 – 65 88 66 87
Die Bilder sind von:
- Katharina Magerl vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt
- © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013