Gremien im Geschäftsbereich
In Gremien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention werden gesellschaftliche Gruppen zur Gestaltung politischer Themen einbezogen.
Der Bayerische Krankenhausplanungsausschuss
Die Krankenhausplanung des Staates dient der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern. Die unmittelbar an der Krankenhausversorgung Beteiligten wirken im Krankenhausplanungsausschuss daran mit. Einvernehmliche Entscheidungen sind erwünscht.
Landesgesundheitsrat Bayern
Den Landesgesundheitsrat gibt es seit 1953. Er unterstützt den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung mit seiner gesundheitsbezogenen Expertise als hochkarätiges gesundheitspolitisches Beratungsgremium. Informationen zu Sitzungsterminen, Mitgliedern oder den beschlossenen Resolutionen finden Sie auf der Internetseite des Gremiums.
Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik entscheidet über Anträge von Bürgerinnen, die in Bayern eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen lassen möchten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, dass medizinische Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden und der Schutz des Lebens dabei oberste Priorität hat.
Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung
Der Expertenkreis „Hospiz- und Palliativversorgung“ wurde im Sommer 2018 neu initiiert. Er wurde als dauerhaftes Gremium eingerichtet, das unter dem Vorsitz des Staatsministers Klaus Holetschek zweimal jährlich tagt. Mitglieder des Expertenkreises sind alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention möchte gemeinsam mit den Experten eine langfristig angelegte „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“ erarbeiten. Die Zukunftsstrategie soll das mittlerweile mehr als sieben Jahre alte Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung ersetzen und neue Konzepte für einen bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern enthalten. So sollen dauerhaft verlässliche Strukturen für die Hospiz- und Palliativversorgung für die Menschen in Bayern geschaffen werden.
Expertenkreis Psychiatrie
Der Expertenkreis Psychiatrie ist ein bundesweit einmaliges Gremium unter dem Dach des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Seit 2010 unterstützt und vernetzt dieses Gremium sämtliche Akteure die an der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bayern beteiligt sind.
Dem Gremium gehören Experten aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligten Institutionen, Verbände und Organisationen von Betroffenen und Angehörigen an.
Der Expertenkreis Psychiatrie vernetzt alle bayerischen Akteure der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung und unterstützt sie, aktiv moderierend, bei der Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Des Weiteren berät der Expertenkreis Psychiatrie die politischen Entscheidungsträger in allen Fragen der Themenbereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V
Mit § 90a SGB V hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben, ein Gemeinsames Landesgremium einzurichten. Danach kann das Gemeinsame Landesgremium
- Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragestellungen abgeben und
- Stellung nehmen zur Aufstellung und der Anpassung der Bedarfspläne nach § 99 Abs. 1 SGB V und zu Entscheidungen des Landesausschusses.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen für das Gesundheitswesen in Bayern durch die zunehmende Zahl an Asylbewerberinnen und -bewerbern wird sich das Gemeinsame Landesgremium mit der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in Bayern befassen, unter Berücksichtigung sektorenübergreifender Fragestellungen.
Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI)
Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ist ein Gremium, in dem bundesweit alle für das Impfen verantwortliche Akteure zusammen arbeiten. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit und verschiedenen bundesweit agierenden Verbänden sind immer jeweils mindestens fünf Bundesländer in der NaLI vertreten. Bayern ist durchgehend ein festes Mitglied der NaLI.
Die koordinierende Geschäftsstelle Nationaler Impfplan hat ihren Sitz am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen.
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Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI)
Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) wurde im November 2006 gegründet und hat ihre Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie vereint Vertreter von Ärzteverbänden, Apothekern, Körperschaften, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, gesetzlichen wie privaten Krankenkassen und Wissenschaft einschließlich aller bayerischen Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO).
Die LAGI hat das Ziel, den empfohlenen Impfschutz der gesamten bayerischen Bevölkerung – also Menschen in jeder Lebensphase – zu verbessern. Durch dieses interdisziplinäre Gremium wird dem Grundsatz „Impfen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ Rechnung getragen.
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Bayerischer Landespflegeausschuss
8a Absatz 1 SGB XI sieht vor, dass für jedes Land oder für Teile des Landes zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung ein Landespflegeausschuss gebildet wird. Der Ausschuss kann zur Umsetzung der Pflegeversicherung einvernehmlich Empfehlungen abgeben. Die Geschäfte des Landespflegeausschusses werden beim Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geführt.
Der Bayerische Landespflegeausschuss hat mit Beschluss vom 25.11.2014 ein Kooperationsgremium (KOG) zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation als dauerhafte Arbeitsgruppe eingerichtet. Darüber hinaus hat der Landespflegeausschuss mit Beschluss vom 23.06.2021 ein Begleitgremium zur Umsetzung des bundesweiten Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen (PeBeM) eingesetzt.
Der Bayerische Landespflegeausschuss tagt üblicherweise zweimal im Jahr. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Landespflegeausschuss setzt sich zusammen aus
- neun Mitgliedern aus dem Bereich der Pflegeeinrichtungen,
- sieben Mitgliedern aus dem Bereich der Pflegekassen,
- einem Mitglied aus dem Bereich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern,
- einem Mitglied als Vertretung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege,
- je einem Mitglied aus jedem der bayerischen Bezirke,
- einem Mitglied aus dem Bereich des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V.,
- je einem Mitglied aus dem Bereich des
a) Bayerischen Landkreistags,
b) Bayerischen Städtetags,
c) Bayerischen Gemeindetags
als Vertretung der kommunalen Spitzenverbände.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist ermächtigt, darüber hinaus weitere Organisationen und Einzelpersonen in den Landespflegeausschuss zu berufen, deren Mitwirkung auf Grund ihrer Tätigkeit oder Erfahrung im Bereich Pflege wünschenswert ist. Auf diesem Wege sind außerdem im Bayerischen Landespflegeausschuss vertreten:
- der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V.,
- die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V.,
- die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) Bayern,
- die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
- die Katholische Stiftungshochschule München,
- der Landesverband Bayern e.V. der Deutschen Alzheimer Gesellschaft,
- die LandesSeniorenVertretung Bayern e.V.,
- der Bayerische Landesausschuss für Hauswirtschaft e.V.,
- der Arbeitskreis der FQA – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht) beim Bayerischen Landkreistag,
- die Bayerische Krankenhausgesellschaft,
- die Vereinigung der Pflegenden in Bayern.
Sektorenübergreifender Landespflegeausschuss
Mit § 8a Abs. 2 SGB XI hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eröffnet, nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften einen Ausschuss zur Beratung über sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Versorgung von Pflegebedürftigen (sektorenübergreifender Landespflegeausschuss) einzurichten.
Bayern hat einen sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss eingerichtet (§ 42a der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)). Der Landespflegeausschuss tritt auf seinen Beschluss oder auf Beschluss des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V als sektorenübergreifender Landespflegeausschuss zusammen.
Abweichend von der Besetzung des Landespflegausschusses setzt sich der sektorenübergreifende Landespflegeausschuss zusammen aus
- neun Mitgliedern aus dem Bereich der Pflegeeinrichtungen,
- sieben Mitgliedern aus dem Bereich der Pflege- und Krankenkassen,
- einem Mitglied aus dem Bereich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern,
- einem Mitglied als Vertretung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege,
- einem Mitglied aus dem Bereich des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V.,
- je einem Mitglied aus dem Bereich des
a) Bayerischen Landkreistags,
b) Bayerischen Städtetags,
c) Bayerischen Gemeindetags
als Vertretung der kommunalen Spitzenverbände,
- einem Mitglied aus dem Bereich der Bayerischen Krankenhausgesellschaft,
- einem Mitglied aus dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
- einem Mitglied aus dem Bereich der Vereinigung der Pflegenden in Bayern,
- einem Mitglied als Vertretung des Bayerischen Bezirketags.
Stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fest, dass eine Angelegenheit allein oder weit überwiegend die vertragszahnärztliche Versorgung betrifft, tritt für deren Behandlung an die Stelle des Mitglieds aus dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ein Mitglied aus dem Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.
Aufgrund der Ermächtigung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, auch in den sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss entsprechend weitere Organisationen und Einzelpersonen zu berufen, sind darüber hinaus noch der Sozialverband VdK Bayern e.V. und der Bayerische Landespflegerat vertreten.
Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit im Klimawandel (LAGiK)
Aufgabe:
Die Bedeutung des Themas Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Gesundheit werden immer deutlicher. Um die bayerische Bevölkerung besser auf die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten und den Schutz der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, sollen durch eine bessere Vernetzung vorhandener Ressourcen geeignete Strukturen geschaffen werden. Hierzu wurde ein zentrales Netzwerk in Form einer Landesarbeitsgemeinschaft zum Thema Gesundheitsschutz im Klimawandel (LAGiK) unter der Koordination des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gegründet.
Ziele:
- Vernetzung/Wissenstransfer und Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren und weiteren Stakeholdern
- Interdisziplinäre Bearbeitung spezifischer Fragestellungen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Klimawandel durch themenbezogenen Arbeitsgruppen
- Fachliche Abstimmung von Präventionskonzepten
- Erstellung und Disseminierung von Informationsmaterialien für verschiedene Zielgruppen, zum Beispiel Bürger, Hausärzte und Pflegekräfte
- Erarbeitung von Kommunikationsmaßnahmen und -strategien
- Initiierung von Forschungskooperationen
- Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz
- Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern
- Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.
- Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.
- Bayerische Landesärztekammer
- Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Bayerischer Hausärzteverband e.V.
- Bayerischer Landespflegerat
- Bayerischer Städtetag
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
- Freie Wohlfahrtspflege Bayern
- Gesundheitsregionenplus
- Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin – FAU Erlangen-Nürnberg
- Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin – LMU Klinikum
- KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V.
- Lehrstuhl und Institut für Umweltmedizin UNIKA-T
- Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
- Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
- Vereinigung der Pflegenden in Bayern